Richtlinie für Online shops ‚Streitbeilegung‘

Richtlinie für Online shops ‚Streitbeilegung‘

EU führt Richtlinie ein zur Vereinfachung von Online Streitigkeiten

E-Commerce boomt und mehr und mehr Online shops entstehen.

Um Online-Shopping einfacher zu gestalten, gilt in der EU die neue ODR(Online Dispute Resolution)-Verordnung zur Online-Streitbeilegung. Die hierfür von der EU neu eingeführte Online-Plattform vermittelt ab sofort europaweit bei Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Online-Händlern (B2C, Business-to-Customer) im E-Commerce-Bereich.

Das Impressum von Online-Händlern muss deshalb seit Anfang 2016 auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen: http://ec.europa.eu/consumers/odr. An die Ombudsstelle können sich sowohl Kunden als auch Händler bei Streitigkeiten wenden. In Österreich ist dafür die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Wien zuständig.

Was ist zu tun?

Wenn Sie Online-Händler sind, fügen Sie dem Impressum Ihres Online-Shops/Ihrer Website ganz einfach folgenden Text hinzu:

„Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt unter 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.“

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